Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2022

  1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte der „relax & froach Gesundheitsmanagement GmbH“ mit unseren Kunden. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen der AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regeln vor.

  1. Aufträge / Anmeldungen

Für alle Seminare, Workshops, Coaching, Beratung und sonstigen Dienstleistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, nachstehend „BGM-Dienstleistungen“ genannt,  ist ein Auftrag in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) erforderlich.

  1. BGM-Dienstleistungen und -Inhalte

Die Inhalte der BGM-Dienstleistungen werden individuell vereinbart und sind Bestandteil des Angebots / Auftrags. Die Vermittlung von Inhalten, die nicht in Textform vereinbart wurden, ist nicht geschuldet.

relax Gesundheitsmanagement schuldet ein reines Tätigwerden und unterstützt mit seinen Leistungen den Kunden bei dessen Vorhaben. Die Verantwortung für den Erfolg und Ergebnisse der Zusammenarbeit verbleibt beim Kunden.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die Nutzung der BGM-Dienstleistungen auf freiwilliger Basis erfolgt. Das Tätigwerden von relax stellt keine ärztliche Heilbehandlung oder Therapie dar, auch nicht nach dem Heilpraktikergesetz. relax wird ausschließlich im rein präventiven Rahmen (nicht kurativ) tätig, die BGM-Dienstleistungen ersetzen nicht die medizinische Heilbehandlung durch Konsultation, Diagnose, Behandlung oder Therapie eines Arztes. Bei Beschwerden wird der Kunde  umgehend einen Arzt aufsuchen.

  1. Gebühren

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Eine nur zeitweise Teilnahme an Seminaren oder Workshops berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
Reisekosten und Spesen der Referenten*innen bei Seminaren / Workshops im Hause des Kunden sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden nach den jeweils geltenden steuerlichen Sätzen (0,30 € pro gefahrenen Kilometer) und sonstigen vorhergehenden Vereinbarungen erhoben. Reisezeit wird zusätzlich mit 50 % des üblichen Stundensatzes berechnet.

  1. Fristen und Termine

Für ein Tagesseminar / -Workshop werden ca. 7 Stunden (ca. 9.00 – 16.00 Uhr), sowie zusätzlich jeweils 30 Minuten Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit veranschlagt. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt im Falle noch nicht im Auftrag festgelegter Termine für BGM-Dienstleistungen, dass diese zwischen dem/ der Kunden*in und relax Gesundheitsmanagement so festzulegen sind, dass die BGM-Dienstleistungen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein werden.

  1. Stornierungen/ Terminverschiebungen
  • Stornierung/ Terminverschiebung durch den/die Kunden*in

Vereinbart der/ die Kunde*in mit relax Gesundheitsmanagement die Erbringung von BGM-Dienstleistungen, kann er/ sie sie bis 12 Arbeitstage (Mo – Fr) vor deren Beginn in schriftlicher Form stornieren. Zur Wirksamkeit der Stornierung oder der Verschiebung muss die entsprechende Mitteilung bis spätestens 12 Arbeitstage vor Beginn der BGM-Dienstleistungen bei relax Gesundheitsmanagement eingegangen sein. Für eine Stornierung innerhalb dieser Frist wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% der vereinbarten Kosten (zzgl. MwSt.) erhoben. Bei Terminverschiebungen innerhalb dieser Frist hingegen werden, wenn nicht im Angebot anders vereinbart, keine Gebühren erhoben.

Für Stornierungen nach Ablauf dieser Frist werden folgende Gebühren erhoben:

11 – 9 Arbeitstage: 30 % der vereinbarten Kosten für die BGM-Dienstleistungen

8 – 6 Arbeitstage: 50 % der vereinbarten Kosten

5 – 3 Arbeitstage: 75 % der vereinbarten Kosten (jeweils zzgl. MwSt.)

Ab 2 Arbeitstage vor Beginn der BGM-Dienstleistungen werden die gesamten Kosten erhoben.

Bei Verschiebungen gilt dieselbe Abstufung, jedoch sind die Gebühren als Anzahlung zu verstehen. Sobald die BGM-Dienstleistung durchgeführt wird, wird nur noch die verbleibende Restsumme (ggf. zzgl. Reisekosten und Spesen) in Rechnung gestellt.

  • Stornierung durch relax Gesundheitsmanagement

relax Gesundheitsmanagement behält sich vor, BGM-Dienstleistungen bis 10 Arbeitstage (Mo – Fr) vor Beginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen die eine Leistungserbringung für relax Gesundheitsmanagement unmöglich bzw. technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Kunden*innen werden umgehend informiert. Weiterführende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei kurzfristiger Erkrankung eines*r Trainers*in, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, kann relax Gesundheitsmanagement BGM-Dienstleistungen auch kurzfristig stornieren oder verschieben (vgl. Punkt 9. Haftung).

  1. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Gebühren sind nach der Leistungserbringung zu entrichten. Alle Gebühren sind 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig.

  1. Nutzungsrechte

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen dürfen insbesondere nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von relax Gesundheitsmanagement vervielfältigt, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der ausgegebenen Arbeitsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben relax Gesundheitsmanagement vorbehalten.

  1. Haftung

Die jeweiligen BGM-Dienstleistungen werden immer sorgfältig und wissenschaftlich fundiert vorbereitet und durchgeführt. Die Trainer*innen erhalten diesbezüglich regelmäßig Schulungen, um im Rahmen des Angebotsspektrums auf dem aktuellen Stand zu sein. Bei Ausfall eines Seminars / Workshops durch Krankheit des Trainers/der Trainerin, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung.

Im Übrigen haftet relax Gesundheitsmanagement unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von relax Gesundheitsmanagement, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. relax Gesundheitsmanagement haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet relax Gesundheitsmanagement auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen von relax Gesundheitsmanagement und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Unbefugt im Sinne dieser Regelung sind nicht die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer*innen sowie Mitarbeiter*innen von relax Gesundheitsmanagement. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter*innen oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

Vertraulich sind alle relax Gesundheitsmanagement im Rahmen der Leistungen anvertrauten Informationen sowie sonstige Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form -, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Vertraulich sind auch das Bestehen und die Konditionen der Zusammenarbeit zwischen den Parteien.

Nicht vertraulich sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (i) allgemein zugänglich sind oder waren, (ii) ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits im Besitz der Partei waren, (iii) unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (iv) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war.

relax Gesundheitsmanagement ist berechtigt, vom Kunden übergebene oder bereitgestellte Unterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese vertrauliche Informationen enthalten.

Die Vertraulichkeitspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages hinaus fort.

Die Parteien werden die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten.

  1. Sonstiges

Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform (z.B. E-Mail) aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

Sofern der/ die Kunde*in Kaufmann ist, ist Gerichtsstand nach Wahl von relax Gesundheitsmanagement entweder der Geschäftssitz des Kunden oder Berlin, Deutschland.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

relax & froach Gesundheitsmanagement GmbH

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